top of page

Klasse B
Du möchtest deinen Führerschein der Klasse B machen? Wir begleiten dich von der Anmeldung bis zur erfolgreichen Prüfung und bereiten dich Schritt für Schritt auf das sichere Fahren vor.

Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst:
12 × 90 Minuten Grundstoff
2 × 90 Minuten Zusatzstoff Klasse B

Praktische Ausbildung
Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Anzahl der benötigten Übungsfahrstunden richtet sich nach deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem individuellen Lernfortschritt.
Gesetzlich vorgeschrieben sind:
5 × Überlandfahrten à 45 Minuten
4 × Autobahnfahrten à 45 Minuten
3 × Nachtfahrten à 45 Minuten
Darüber hinausgehende Übungsfahrten werden individuell nach deinem Ausbildungsstand vereinbart.

Begleitetes Fahren ab 17
Mit dem begleiteten Fahren ab 17 wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Bis zum 18. Geburtstag darfst du jedoch nur in Begleitung einer Person fahren, die in deiner Prüfungsbescheinigung als Begleitperson eingetragen ist.

Voraussetzungen für die Begleitperson
Die Begleitperson muss:
mindestens 30 Jahre alt sein,
seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein,
höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben.

Antragstellung beim Verkehrsamt
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
Gültiges Ausweisdokument
Biometrisches Passfoto
Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
Sehtest, der nicht älter als 2 Jahre ist
Vollständig ausgefüllter Antrag
Den Antrag erhältst du online beim zuständigen Verkehrsamt oder direkt bei uns in der Fahrschule.

Zusätzlich beim begleiteten Fahren ab 17
Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren
Anlage zum Antrag für jeden Begleiter
Kopie des Ausweises und Führerscheins jedes Begleiters (Vorder- und Rückseite)
Wir übernehmen die Anmeldung für dich!
Die Anmeldung beim Verkehrsamt nehmen wir gerne für dich ab. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. So kannst du dich ganz auf deine Ausbildung und deinen Führerschein konzentrieren.

Führerschein Klasse BE Mehr Möglichkeiten mit Anhänger
Du möchtest mit deinem Pkw einen größeren Anhänger ziehen? Mit der Fahrerlaubnisklasse BE bist du dafür bestens gerüstet.

Was darfst du mit Klasse BE fahren?
Die Klasse BE berechtigt zum Führen einer Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bis maximal 3.500 kg.

Voraussetzungen

Führerschein der Klasse B
Eine zusätzliche theoretische Prüfung ist nicht erforderlich
Eine theoretische Ausbildung in der Fahrschule ist nicht vorgeschrieben
Es ist lediglich eine praktische Prüfung abzulegen

Pflichtfahrten

Für die Ausbildung sind folgende besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
3 × Überlandfahrt à 45 Minuten
1 × Autobahnfahrt à 45 Minuten
1 × Nachtfahrt à 45 Minuten
Bereite dich mit uns gezielt auf die praktische Prüfung vor und erhalte die Fahrerlaubnis Klasse BE – für mehr Flexibilität beim Fahren mit Anhänger.
Jetzt anmelden und mit der Ausbildung beginnen!

B96 – Die ideale Erweiterung für größere Anhänger
Du möchtest mit deinem Pkw einen größeren Anhänger ziehen, ohne eine zusätzliche Führerscheinprüfung abzulegen? Dann ist die Schlüsselzahl B96 die ideale Erweiterung für dich.

Mit B96 darfst du Fahrzeugkombinationen aus einem Pkw der Klasse B und einem Anhänger fahren, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3.500 kg bis maximal 4.250 kg beträgt.
Damit bietet B96 deutlich mehr Möglichkeiten als die normale Fahrerlaubnis Klasse B – ohne eine zusätzliche theoretische oder praktische Prüfung.

Deine Vorteile
Keine theoretische Prüfung
Keine praktische Prüfung
Schnell und unkompliziert zu erwerben
Ideal für Freizeit, Urlaub und Camping, z. B. mit einem Wohnwagen
Mehr Sicherheit und Routine im Umgang mit Anhängern

Ablauf der B96-Ausbildung
Die Ausbildung besteht aus einem vorgeschriebenen Theorie- und Praxisteil:
Theoretischer Unterricht – 2,5 Stunden
Grundlagen zu:
Technik
Sicherheit
Vorschriften und rechtlichen Grundlagen
Praktische Ausbildung – 3,5 Stunden
Fahrtraining mit dem Anhänger, unter anderem:
Rangieren
An- und Abkuppeln
Sicheres Fahren und Verhalten im Straßenverkehr
Fahrpraxis im Straßenverkehr – 1 Stunde
Hier wird das Erlernte unter realen Verkehrsbedingungen angewendet und gefestigt.

Nach der Ausbildung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du eine Bescheinigung über die absolvierte B96-Ausbildung. Anschließend muss die Schlüsselzahl B96 beim Verkehrsamt in deinen Führerschein eingetragen werden.
Wichtig: Die Bescheinigung allein berechtigt bis zur Eintragung der Schlüsselzahl B96 in den Führerschein nicht zum Fahren entsprechender Fahrzeugkombinationen.

Für wen ist B96 geeignet?
B96 ist besonders interessant für:
Camper und Wohnwagenbesitzer
Handwerker und Privatpersonen mit Transportbedarf
Alle, die gelegentlich größere Anhänger nutzen möchten

Mehr Möglichkeiten. Mehr Sicherheit. Mehr Flexibilität – mit B96.

B197 – Führerscheinprüfung mit Automatikfahrzeug
Mit der Schlüsselzahl B197 kannst du die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B bzw. BF17 mit einem Automatikfahrzeug ablegen, ohne dass dein Führerschein anschließend auf das Fahren von Automatikfahrzeugen beschränkt ist.
Die Regelung besteht seit dem 1. April 2021 und bietet dir damit mehr Flexibilität bei der Ausbildung und Prüfung.

Voraussetzungen für B197

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl B197 ist unter anderem der Nachweis über folgende Ausbildung erforderlich:
Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
Anschließend eine 15-minütige Testfahrt auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
Erfolgreicher Schaltnachweis gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Die praktische Führerscheinprüfung selbst findet anschließend auf einem Automatikfahrzeug statt.

Deine Vorteile
Praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug
Keine Beschränkung des Führerscheins auf Automatikfahrzeuge
Du lernst trotzdem das Fahren mit einem Schaltgetriebe
Mehr Flexibilität bei der Wahl des Fahrzeugs

Weitere Ausbildung
Alle weiteren Voraussetzungen und Ausbildungsbestandteile entsprechen grundsätzlich der Führerscheinausbildung Klasse B – einschließlich:
Anmeldung beim Verkehrsamt
Theoretischer Ausbildung
Praktischer Grundausbildung
Gesetzlich vorgeschriebener Sonderfahrten
Mehr Informationen zu den einzelnen Ausbildungsbestandteilen findest du auf unserer Seite zur Führerscheinklasse B.

B197 – entspannt auf Automatik lernen, trotzdem flexibel bleiben.

Führerschein Klasse A – Motorrad

Du möchtest Motorrad fahren und suchst maximale Freiheit auf zwei Rädern? Mit dem Führerschein der Klasse A darfst du Motorräder ohne Leistungs- und Hubraumbegrenzung fahren.

Was darfst du mit Klasse A fahren?
Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt zum Führen von:
Motorrädern ohne Begrenzung von Hubraum oder Leistung
Motorrädern mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Voraussetzungen
Der Direkteinstieg in die Klasse A ist grundsätzlich ab 24 Jahren möglich.
Wer bereits seit mindestens 2 Jahren die Klasse A2 besitzt, kann die Klasse A bereits ab 20 Jahren durch Aufstieg erwerben. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.

Ausbildung
Die Ausbildung umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung. Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrstunden richtet sich nach deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem individuellen Lernfortschritt.

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 × Überlandfahrt à 45 Minuten
4 × Autobahnfahrt à 45 Minuten
3 × Nachtfahrt à 45 Minuten
Bei einem Aufstieg von A2 auf A sind die vorgeschriebenen Sonderfahrten nicht erforderlich.

Dein Weg zum Motorradführerschein
Wir bereiten dich Schritt für Schritt auf die theoretische und praktische Prüfung vor – mit individueller Betreuung und praxisnaher Ausbildung.

Jetzt anmelden und mit dem Motorradführerschein Klasse A durchstarten!

Führerschein Klasse A1 – Leichtkrafträder & Motorräder

Du möchtest schon ab 16 Jahren Motorrad fahren? Mit dem Führerschein der Klasse A1 kannst du Leichtkrafträder und bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.

Was darfst du mit Klasse A1 fahren?
Die Fahrerlaubnis Klasse A1 berechtigt zum Führen von:
Leichtkrafträdern mit maximal 125 cm³ Hubraum
einer Motorleistung von höchstens 11 kW (15 PS)
einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,1 kW/kg
dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von maximal 15 kW

Voraussetzungen
Der Führerschein der Klasse A1 kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden.

Ausbildung
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Die Anzahl der Übungsfahrstunden richtet sich nach deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem individuellen Lernfortschritt.

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 × Überlandfahrt à 45 Minuten
4 × Autobahnfahrt à 45 Minuten
3 × Nachtfahrt à 45 Minuten

Dein Weg zum Motorradführerschein
Wir begleiten dich von der ersten Fahrstunde bis zur Prüfung und bereiten dich umfassend auf das sichere Fahren im Straßenverkehr vor.

Starte jetzt deine Ausbildung Klasse A1 und erlebe die Freiheit auf zwei Rädern!

Führerschein Klasse A2 – Motorrad

Du möchtest Motorrad fahren, bist aber noch nicht alt genug für die offene Klasse A?
Mit dem Führerschein der Klasse A2 kannst du leistungsstärkere Motorräder fahren und gleichzeitig den nächsten Schritt in Richtung Klasse A machen.

Was darfst du mit Klasse A2 fahren?
Die Fahrerlaubnis Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern:
mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (48 PS)
mit einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,2 kW/kg
mit oder ohne Beiwagen

Voraussetzungen
Der Direkteinstieg in die Klasse A2 ist ab 18 Jahren möglich.
Wenn du bereits die Klasse A1 besitzt, kannst du nach den gesetzlichen Voraussetzungen auf A2 aufsteigen.

Ausbildung
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Anzahl der Übungsfahrstunden richtet sich nach deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem individuellen Lernfortschritt.

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 × Überlandfahrt à 45 Minuten
4 × Autobahnfahrt à 45 Minuten
3 × Nachtfahrt à 45 Minuten
Bei einem Aufstieg von A1 auf A2 gelten besondere Regelungen; die Ausbildung und Prüfung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Dein nächster Schritt
Mit A2 bist du flexibel unterwegs und kannst später den nächsten Schritt zur offenen Klasse A machen.

Starte jetzt deine Motorrad-Ausbildung Klasse A2 und entdecke die Freiheit auf zwei Rädern!

bottom of page